Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.sts-ic.de einzusehen.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma STS Immobilien-Consulting sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma STS Immobilien-Consulting, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) ab, so haftet der Kunde der Firma STS Immobilien-Consulting auf Schadenersatz in Höhe der mit ihm vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Firma STS Immobilien-Consulting verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma STS Immobilien-Consulting weist darauf hin, dass sämtliche Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§ 2 Doppeltätigkeit
Die Firma STS Immobilien-Consulting darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. Sollte eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. MwSt. an die Firma STS Immobilien-Consulting zu zahlen.
§ 3 Eigentümerangaben
Alle unterbreiteten Angebote der Firma STS Immobilien-Consulting sind unverbindlich und freibleibend. Die Firma STS Immobilien-Consulting weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, dem Makler, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Firma STS Immobilien-Consulting, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Maklerprovision
Der Provisionsanspruch der Firma STS Immobilien-Consulting entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma STS Immobilien-Consulting umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie seine Verkaufsabsicht aufgibt oder unter Umgehung der Firma STS Immobilien-Consulting das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma STS Immobilien-Consulting einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma STS Immobilien-Consulting unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Firma STS Immobilien-Consulting hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma STS Immobilien-Consulting abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
Ein zugunsten der Firma STS Immobilien-Consulting einmal entstandener Provisionsanspruch wird nicht dadurch hinfällig, dass der Hauptvertrag (notarielle Kaufvertrag) von den Hauptvertragsparteien wieder aufgehoben oder in sonstiger Weise rückabgewickelt wird, es sei denn, es liegt ein zur Anfechtung berechtigender Grund vor. Eine nachträgliche Minderung des für den Hauptvertrag vereinbarten Preises berührt den zugunsten von der Firma STS Immobilien-Consulting entstandenen Provisionsanspruch nicht.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Firma STS Immobilien-Consulting schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein:
Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma STS Immobilien-Consulting, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma STS Immobilien-Consulting, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Die Firma STS Immobilien-Consulting haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma STS Immobilien-Consulting haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Firma STS Immobilien-Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Firma STS Immobilien-Consulting überprüft die Bonität der nach-gewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernimmt deshalb auch keine Haftung dafür.
§ 6 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die durch die Firma STS Immobilien-Consulting nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) bereits bekannt, so hat er diese unverzüglich an die Firma STS Immobilien-Consulting mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils der Nachweis der Firma STS Immobilien-Consulting als ursächlich für den Kauf.
§ 7 Geldwäscheprüfung
Nach dem Gesetz ist STS Immobilien-Consulting dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, STS Immobilien-Consulting die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Schriftform
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma STS Immobilien-Consulting.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Firma STS Immobilien-Consulting beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Firma STS Immobilien-Consulting zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 10 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma STS Immobilien-Consulting vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
